​Spezieller ​Rechtshinweis zum Angebot


Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): „Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.“ Dank an Rechtsanwälte Ulrich Sauthoff, Harald Roth, Susanne Hofmann und Dr. Bernhard Firgau, die dieses Grundsatzurteil erwirkt haben.


Haftungsausschluss

§ 3 des Heilmittelwerbegesetzes untersagt es, mit Heilungsversprechen zu werben. Daher möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es mir auf ​dieser ​Webseite (www.LetGoBeFree.org) ​lediglich darum geht, meine ganz persönlichen subjektiven Erlebnisse und Ansichten zu schildern. Aussagen darüber oder gar Versprechen im individuellen Fall bei anderen Menschen mit Geistheilung, Heilung oder auch nur Linderung von Beschwerden erreichen zu können, kann und will ich hiermit in keinster Weise tätigen.


Ich gebe weder Heilversprechen, noch stelle ich Diagnosen im medizinischen Sinne. Die ​Suchtrei-Coaching-Techniken ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente. Jeder Seminarteilnehmer/in bzw. Klient/in übernimmt die volle Selbstverantwortung für sich.

Empfehlenswert sind sie durchaus, zusätzlich und ergänzend zu allen anderen Therapien zu sehen.


Bei gesundheitlichen Beschwerden, Krankheiten, Schwangerschaft, psychischen Problemen jeglicher Form sollten Sie daher eine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung – also die Hilfe eines Arztes, Heilpraktikers oder Psychotherapeuten / Psychologen / Psychiaters – in Anspruch nehmen. Am hier angebotenen ​Suchtfrei-Coaching können Sie in diesem Fall leider nicht teilnehmen.​

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